• Rechtsanwalt - Steuerberatung in Halle (Saale) und Landsberg

Streitschlichtung
Mediation

Oft kommt es zu Streitigkeiten, häufig aus nichtigem Anlass. Vor Gericht muss man dann erfahren, dass man nicht gehört und verstanden wird, ja, nicht das verhandelt wird, was wirklich zählt. Zudem kosten Rechtsstreitigkeiten auch viel Zeit und Geld und Nerven. Häufig kommt es vor, dass die Beziehungen zwischen den Konfliktparteien dann am Ende auf Dauer gestört sind. Der Einsatz von Mediation zur Konfliktlösung hilft, all diese Nachteile zu vermeiden.

Mediation ist inzwischen eine weitverbreitete Methode der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aller Art. Mit Hilfe der Mediation können Konflikte ohne langwierige Prozesse auf einfache und kostengünstige Weise zur Zufriedenheit der Beteiligten gelöst werden. Die Einschaltung eines Mediators bietet die Gewähr, dass die Lösung des Konfliktes selbstbestimmt und eigenverantwortlich mit Unterstützung des Mediators zustande kommt.

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung, bei der die Beteiligten unter Anleitung eines neutralen Mediators zu einer dauerhaften Lösung des Konflikts finden. Dreh- und Angelpunkt jeder Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Parteien, da diese selber eine Regelung für Ihren Konflikt finden sollten. Meist profitieren dann beide Parteien von dem Ergebnis, man spricht daher auch von der win-win-Lösung.

Ablauf einer Mediation
Wie gelangt man nun zu solch einer einvernehmlichen Lösung? Und wie kann man verhärtete Positionen aufbrechen, um dahinterliegende Interessen aufzudecken? Die Mediation ist strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Sie geht nach einem Stufenplan vor, auch Phasen genannt:

  • Vorgespräch und Mediationsvereinbarung
  • Sammlung der Themen
  • Klärung der Interessen und Bedürfnisse
  • Suchen von Optionen und Lösungen
  • Verhandeln und Vereinbaren
  • Einhaltung der Vereinbarungen Überprüfen – ggfls. Nachbearbeiten

Zunächst erläutert der Mediator in Einzelgesprächen den Ablauf des Verfahrens sowie die Bedeutung der Mediationsvereinbarung. In dieser Phase ist es wichtig, dass die Beteiligten verstehen, dass diese selbst eine Lösung erarbeiten werden. Der Mediator moderiert die Verhandlungen und steuert diesen Prozess sach- und ergebnisorientiert.

Beginnend mit der Themensammlung (Phase 2) erhalten die Parteien die Gelegenheit, Ihre persönliche Sicht des Problems zu schildern. Der Mediator hört zu, fasst die jeweiligen Forderungen und Anliegen zusammen, so dass diese für alle Beteiligten erkennbar sind. Die Darstellung dieser Anliegen in sachlicher Form hilft den Parteien, die Positionen aus einem anderem Blickwinkel zu sehen.

Die Phase 3 gilt als „Schlüsselphase“. Hier geht es darum, die verborgenen Interessen und Bedürfnisse herauszufinden. Der Mediator unterstützt die Parteien durch seine geschulte Fragetechnik, die zentralen Punkte des Konfliktes zu konkretisieren. Manchmal kommt es in dieser Phase zu emotionalen Ausbrüchen, „Gefühle kochen hoch“ und müssen wieder versachlicht werden. Schließlich verbergen sich hinter den Emotionen Hinweise, worum es den Beteiligten überhaupt geht. Gerade deshalb muss man sich mit ihnen auseinandersetzen. Gerade an dieser Stelle ist es wichtig, das Prinzip der Freiwilligkeit einzuhalten. Niemand wird gezwungen, Dinge zu sagen oder zu tun, die er nicht mit sich vereinbaren kann. Will jemand einen Schritt nicht mitgehen, so muss das von allen Beteiligten akzeptiert, und nach neuen Wegen gesucht werden.

An diese Phase schließt sich eine kreative Phase an, die der gemeinsamen Suche nach Lösungen. Hierbei werden zunächst alle Optionen, - ohne eine Wertung - die irgendwie zu einer Lösung führen könnten, gesammelt. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt, alle Ideen sind zulässig, ja sogar erwünscht. Dabei sollen auch zunächst abwegig erscheinende Vorschläge vorgebracht werden. Erst wenn alle denkbaren Möglichkeiten vorliegen, erfolgt eine Bewertung durch die Beteiligten in einer meist lebhaften Diskussion. Die Parteien verhandeln so lange, bis sie eine gemeinsame Lösung gefunden haben.

Damit solche Lösungen nachvollziehbar bleiben, empfiehlt es sich, diese in einer Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren. Später kann dann überprüft werden, ob die Vereinbarung entsprechend der Vorstellung der Konfliktbeteiligten eingehalten wurde, oder ob es möglicherweise weiteren Gesprächsbedarf gibt.

In welchen (Rechts)Bereichen kann die Mediation sinnvoll eingesetzt werden?

Wir meinen es gibt keine Lebensbereiche die von vornherein ausgeschlossen sind, sieht man einmal von den Strafverfahren ab. Konflikte zwischen Menschen sind lösbar, auch wenn dies nicht immer offensichtlich so erscheint.

Kostengünstig, was heißt das für Sie?

Wenn Sie ein Gerichtsverfahren verlieren, tragen Sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Gerichts- und Anwaltskosten, eben auch die Ihres Gegners. Gebühren für Sachverständige und Zeugen kommen möglicherweise noch hinzu. Wenn Sie eine Mediation durchführen einigen sich die Parteien vorab, wie die Kosten verteilt werden sollen. Werden die Parteien beim Mediationsverfahren von Anwälten begleitet, trägt jeder Konfliktbeteiligte vereinbarungsgemäß die häufig niedrigeren Kosten seines Anwalts. Die Kosten des Mediators, die regelmäßig auf Stundenbasis abgerechnet werden, tragen normalerweise beide Parteien jeweils zur Hälfte. Gerichtskosten entstehen nicht. Die Stundensätze der Mediatoren werden vor Beginn der Mediation festgelegt und orientieren sich an Schwierigkeit und Aufwand der Mediation. Meistens werden diese Kosten von Ihrem Rechtsschutzversicherer getragen, soweit Ihr Vertrag eine solche Deckung vorsieht. Ihr Versicherer wird Sie nach unseren Erfahrungen gerne bei Ihrem Vorhaben, eine Mediation durchzuführen, unterstützen.

Die Grundregeln der Mediation

Die Mediation ist so erfolgreich, weil es in diesem transparenten Verfahren 6 Grundregeln gibt die zu beachten sind:

  • Vertraulichkeit des Verfahrens
    Die Konfliktparteien und der Mediator verpflichten sich zur Verschwiegenheit.
  • Freiwilligkeit der Teilnahme
    Die Parteien entscheiden jederzeit freiwillig, ob sie eine Mediation durchführen. Jederzeit, auch während der laufenden Mediation können sie diese beenden.
  • Neutralität des Mediators
    Der Mediator unterstützt die Parteien bei der Lösung, er ist jederzeit neutral und von den Parteien unabhängig.
  • Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer
    Die Konfliktparteienparteien entwickeln mit Hilfe des Mediators ihre Lösung selbst.
  • Vollständige Informiertheit
    Alle Entscheidungen basieren auf einem gemeinsamen Informationsstand.
  • Ergebnisoffenheit der Beteiligten
    Die Parteien sind (oder werden) ergebnisoffen, da mitgebrachte Vorgaben daran hindern, Ergebnisse zu entwickeln.